Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Leistungen über entsprechende Verwaltungsportale den Bürger*innen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Um das zu stemmen, wurden im OZG-Umsetzungskatalog etwa 600 Leistungen erfasst, in Themenfelder und Lebenslagen unterteilt und dann priorisiert. Zug um Zug werden die Verwaltungsleistungen in zwei Programmen umgesetzt, abhängig davon, ob es sich um eine Leistung aus dem Bund oder auf föderaler Ebene handelt.
Nutzer*innen stehen von Beginn an im Fokus
Im Mittelpunkt stehen dabei laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stets die Nutzer*innen der Leistungen. Denn nur, wenn sie die Verwaltungsportale annehmen und gerne nutzen, kann man von einem Erfolg sprechen. Und das ist keine Selbstverständlichkeit, wie diese Studie aus dem Jahr 2019 zeigt: Zwar wollten 78 Prozent der Befragten Behördengänge online erledigen, doch die existierenden Dienste wie Online-Formulare überzeugten nicht mal jeden zweiten. Der bisherige pragmatische Ansatz ist also nicht genug.
Tatsächlich verändert die Digitalisierung die Verwaltung in einem enormen Ausmaß und die Neuausrichtung der Leistungen auf Nutzer*innen verlangt nach umfassenderen Konzepten. IBM und fortiss haben diese gemeinsam entwickelt und erprobt. Die „Readiness Assessment-Methode für Verwaltungsleistungen“ setzt auf eine proaktive Rolle der Verwaltung und geht damit einen entscheidenden Schritt weiter, als es die Online-Formulare bisher taten.